top of page

Nutzungsordnung

  1. Für die Betreuung und evtl. anderweitige Überlassung der Hütte ist der Hüttenwart zuständig. 
     

  2. Die Hütte wird vom Hüttenwart übergeben und wieder abgenommen.
     

  3. Der Benutzer der Hütte hat dem Hüttenwart eine verantwortliche Person zu benennen, die für Sauberhaltung und Beseitigung evtl. Mängel, soweit sie vom Benutzer verursacht sind, aufkommt.
     

  4. Die Übergabe der Hütte hat am folgenden Tag nach der Benutzung in einem ordentlichen und gereinigten Zustand zu erfolgen.
     

  5. Werden bei der Abnahme Mängel festgestellt, die der Benutzer verursacht hat, so hat die verantwortliche Person für die Beseitigung der Mängel zu sorgen.
     

  6. Beanstandungen an der Hütte werden dem Hüttenwart mitgeteilt.
     

  7. Das Anlegen von offenen Feuerstellen außerhalb der Hütte ist untersagt (Waldbrandgefahr).
     

  8. Verunreinigungen auf dem Hüttengelände sind zu unterlassen und zu beseitigen.
     

  9. Für Übernachtungen steht die Hütte nicht zur Verfügung.
     

  10. Das Skiwachsen innerhalb der Hütte ist nicht zulässig.
     

  11. Müll und Abfälle werden nach der Hüttenbenutzung aus den Mülleimern entfernt und mitgenommen.
     

  12. Zufahrt zur Hütte ist nur für größere Anlieferungen gestattet.
     

  13. Parken ist an der Straße (nicht auf Höhe der benachbarten Häuser) oder am Parkplatz Baukloh möglich.
     

  14. Um Flurschäden zu vermeiden, ist das Betreten der Grundstücke außerhalb der Einzäunung nicht gestattet.
     

  15. Der Benutzer und die Besucher nehmen Rücksicht auf die Nachbarn (nicht zuparken, angemessene Lautstärke z.B. Musik).

​

gez. der Vorstand - 03.10.2019​

​

bottom of page