Nutzungsordnung
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Für die Betreuung und evtl. anderweitige Überlassung der Hütte ist der Hüttenwart zuständig.
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Die Hütte wird vom Hüttenwart übergeben und wieder abgenommen.
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Der Benutzer der Hütte hat dem Hüttenwart eine verantwortliche Person zu benennen, die für Sauberhaltung und Beseitigung evtl. Mängel, soweit sie vom Benutzer verursacht sind, aufkommt.
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Die Übergabe der Hütte hat am folgenden Tag nach der Benutzung in einem ordentlichen und gereinigten Zustand zu erfolgen.
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Werden bei der Abnahme Mängel festgestellt, die der Benutzer verursacht hat, so hat die verantwortliche Person für die Beseitigung der Mängel zu sorgen.
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Beanstandungen an der Hütte werden dem Hüttenwart mitgeteilt.
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Das Anlegen von offenen Feuerstellen außerhalb der Hütte ist untersagt (Waldbrandgefahr).
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Verunreinigungen auf dem Hüttengelände sind zu unterlassen und zu beseitigen.
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Für Übernachtungen steht die Hütte nicht zur Verfügung.
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Das Skiwachsen innerhalb der Hütte ist nicht zulässig.
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Müll und Abfälle werden nach der Hüttenbenutzung aus den Mülleimern entfernt und mitgenommen.
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Zufahrt zur Hütte ist nur für größere Anlieferungen gestattet.
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Parken ist an der Straße (nicht auf Höhe der benachbarten Häuser) oder am Parkplatz Baukloh möglich.
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Um Flurschäden zu vermeiden, ist das Betreten der Grundstücke außerhalb der Einzäunung nicht gestattet.
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Der Benutzer und die Besucher nehmen Rücksicht auf die Nachbarn (nicht zuparken, angemessene Lautstärke z.B. Musik).
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gez. der Vorstand - 03.10.2019​
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